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    Sicherheitsdienst, Wachunternehmen, Wachdienst

    Sicherheitsdienst, oder auch Wachdienst genannt, bezeichnet verschiedenste Dienstleistungen zum Schutz von Objekten und Personen durch dafür geschultes Personal. Die verschiedenen Bereiche belaufen sich unter anderem auf:

     

    • Objektschutz: Ein Gebäude wird bewacht durch qualifizierte Mitarbeiter
    • Brandschutz: Kontrollgänge, Überprüfung der Brandmeldeanlagen und nötigenfalls Alarmierung der Feuerwehr
    • Alarmaufschaltung: Der Sicherheitsdienst wird durch eine Alarmanlage (EMA) auf einen Sicherheitsverstoß hingewiesen und reagiert
    • Ladenüberwachung: Permanente Kontrolle des Objektes durch den Sicherheitsdienst mittels Videoüberwachungssystemen

    Weitere Aufgaben von Wachdiensten liegen im Bereich des Veranstaltungsservice und des Personenschutzes.

    Sicherheitstechnik

    Unter Sicherheitstechnik fallen alle technischen Anlagen, welche im oder am Gebäude installiert wurden, mit dem Zweck, die Sicherheit des Objektes zu. Die mechanischen oder elektronischen Vorrichtungen lassen sich in fünf Kategorien unterteilen.

    • Videoüberwachungssysteme: Das Objekt oder dessen Umgebung wird mittels optischer Geräte beobachtet
    • Überfallmeldesysteme: Manuell auszulösende Schalter alarmieren in Notfallsituationen einen Wachdienst oder die Polizei
    • Einbruchmeldesysteme: Siehe „Alarmanlage
    • Schließanlagen: Mechanische oder elektronische Schlösser, die möglichst effektiv das Eindringen Unbefugter verhindern sollen
    • Brandmeldesysteme: Akustische Signale alarmieren im Notfall die Umgebung und die Feuerwehr

    Sirene, Außensirene

    Eine Außensirene ist ein akustischer und/oder visueller Signalgeber. An eine Alarmzentrale gekoppelt, kann diese bei einem Einbruch die Außensirene aktivieren. Die akustischen und visuellen Warnzeichen alarmieren Wachpersonal und weisen Mitarbeiter auf eine potenzielle Gefahr hin. Unbeteiligten Dritten wird auf diese Weise signalisiert, wo sich der zu meidende Gefahrenbereich befindet. Außerdem dient die forcierte Aufmerksamkeit dem Zweck, den Verbrecher daran zu hindern, weitere unzulässige und kriminelle Handlungen zu vollziehen. Je nach Wunsch des Nutzers kann sowohl die Art des Signals (Geräusch und/oder Blitzlicht), als auch dessen Dauer bestimmt und über die Alarmzentrale programmiert werden.